
Bostrup Thinghügel
Bostrup Tinghøj ist einer der vielen gut erhaltenen bronzezeitlichen Grabhügel in Dänemark, entstanden vor etwa 3000 Jahren. Im Mittelalter diente der Hügel als Versammlungsort für das Syssel Salling, wo öffentliche Angelegenheiten geregelt wurden. Ab 1688 wurde er zum Gerichtshügel des Herreds, und bis zum späten 18. Jahrhundert fanden hier auch Hinrichtungen statt – unter anderem wegen Kindsmord und Hexerei. Die Verurteilten wurden meist am Fuße des Hügels begraben.
Bostrup Thinghügel ist einer der etwa 10.000 – 15.000 gut erhaltenen bronzezeitlichen Grabhügel in Dänemark. Diese Hügel entstanden vor etwa 3000 Jahren als Begräbnisstätten. Im Mittelalter wurden die Hügel jedoch zu Sammelpunkten für die Bewohner der Gegend, wenn Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bekannt gemacht oder entschieden werden mussten.
Im Mittelalter wurde Bostrup Tinghøj somit zum Sysselting (regionalen Versammlung) für Salling Syssel, das aus Sallings 4 Herreder (Distrikten) bestand, einschließlich Morsø und Fjends Herred.
Nach der Einführung des „Dänischen Gesetzes“ wurden Sallings 4 Herreder 1688 zu einem Distrikt zusammengelegt und Bostrup Tinghøj wurde als Distriktsversammlungshügel bestimmt.
Gleichzeitig war der Hügel nicht nur der Ort, an dem Todesurteile ausgesprochen wurden. Es war auch der Ort, an dem Todesurteile vollstreckt wurden (1688 – Ende des 18. Jahrhunderts). Es ist nicht genau bekannt, wie viele Menschen auf dem Hügel hingerichtet wurden, aber einige Fälle sind bekannt und können nachgewiesen werden.
Im 18. Jahrhundert war es ein Unglück, ein uneheliches Kind zur Welt zu bringen. Daher entschied sich die alleinerziehende Mutter in vielen Fällen, das Leben ihres eigenen Kindes zu beenden. Wurde der Kindsmord entdeckt, war die Strafe ein Todesurteil. 1778 gebar eine unverheiratete Magd in Hestbæk ein Kind, das sie kurz nach der Geburt erstickte und unter etwas Stroh versteckte. Sie wurde schließlich zum Tode verurteilt und am 6. Oktober 1779 auf Bostrup Tinghøj hingerichtet. Dies ist vermutlich die letzte Hinrichtung auf dem Hügel.
Ein ähnlicher Fall ist aus dem Jahr 1750 bekannt, bei dem sowohl die Mutter als auch der Vater hingerichtet wurden. Einige Frauen wurden auch wegen Hexerei verurteilt, ebenso wie es Verurteilungen wegen Brandstiftung gab. Alles Verbrechen, die mit dem Tod bestraft wurden. Die meisten der Hingerichteten wurden am Fuße des Hügels begraben, da Verbrecher nicht auf geweihtem christlichem Boden auf dem Friedhof beerdigt werden durften.